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Härtefallregelungen KV Bayern und KV Baden-Würtemberg

Die beiden mitgliederstärksten KVen haben sich entschieden, die TI-Pauschalen erst sehr spät (mit der Rest-Auszahlung des Quartals des 1. VSDMs) auszuzahlen. Praxisinhaber*innen müssen so bis zu 7 Monate in Vorleistung gehen. Gründe sind hierfür v.a. die  hohen Unkosten für KVen für eine „mitgliederfreundlichere“ Lösung. Der VPP hat sich sehr eingesetzt für eine frühere Auszahlung der Erstattungspauschalen.  Die mitgliederstarke KV Nordrhein bietet eine sofortige Beantragungder Pauschalen nach erfolgtem VSDM-Abgleich an. Von der KV Hessen haben wir noch eine Rückmeldung.
Die KV Baden Württemberg bot nach unserer Anfrage eine  „niederschwellige Härtefallregelungfür in Not gekommene Mitglieder“ an. Wir haben folgende Informationen über die Antragsstellung: „Härtefallanträge werden in der KVBW nach individueller Würdigung des besonderen Einzelfalls auf der Grundlage von hausinternen, mit dem Finanzwesen und der betriebswirtschaftlicher Praxisberatung, abgestimmten Kriterien entschieden.“
Die KV Bayern bietet trotz mehrmaliger weiterer Anfragen nur eine Härtefalllösung für extrem umsatzschwache Praxen: Nur wer weniger als 13 TSD Euro Quartalsumsatz hat, kann diese aktuell beantragen. Wir sind im Gespräch mit der KVB und versuchen hier zumindest eine individualisierte niederschwellige Härtefallregelung, analog Baden Württemberg zu erkämpfen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die KVen und die jeweiligen Erstattungszeitpunkte

Susanne Berwanger
Vorstand VPP

 

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