Härtefallregelungen KV Bayern und KV Baden-WürtembergDie beiden mitgliederstärksten KVen haben sich entschieden, die TI-Pauschalen erst sehr spät (mit der Rest-Auszahlung des Quartals des 1. VSDMs) auszuzahlen. Praxisinhaber*innen müssen so bis zu 7 Monate in Vorleistung gehen. Gründe sind hierfür v.a. die hohen Unkosten für KVen für eine „mitgliederfreundlichere“ Lösung. Der VPP hat sich sehr eingesetzt für eine frühere Auszahlung der Erstattungspauschalen. Die mitgliederstarke KV Nordrhein bietet eine sofortige Beantragungder Pauschalen nach erfolgtem VSDM-Abgleich an. Von der KV Hessen haben wir noch eine Rückmeldung. Hier finden Sie eine Übersicht über die KVen und die jeweiligen Erstattungszeitpunkte Susanne Berwanger
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